24.10.26 - Tag der pflegenden Eltern: Entlastung ist kein Luxus

Familie mit Kind

Tag der pflegenden Eltern: Entlastung ist kein Luxus

Heute ist Tag der pflegenden Eltern. Wir danken allen Müttern und Vätern, die ihre Kinder mit geistiger Beeinträchtigung zu Hause begleiten, pflegen und unterstützen. Ihr tragt eine große Verantwortung, oft seit vielen Jahren. Dabei gibt es selten eine Pause.

Eine Mutter erzählt

Eine Mutter hat uns ihre Geschichte erzählt. Ihr Sohn ist 35 Jahre alt und hat Pflegegrad 5. Er braucht Unterstützung, Betreuung und Pflege, Tag und Nacht. Sie schreibt:

„Liebe allein ersetzt keine Kraft. Liebe allein verhindert keine Erschöpfung.“

Was Entlastung im Alltag bedeutet

Pflegende Eltern haben oft keinen Feierabend und kein freies Wochenende. Sie können nicht spontan das Haus verlassen. Und sie können nicht einfach krank sein.

Genau hier hilft die Verhinderungspflege. Sie ermöglicht es, die Pflege für einige Stunden oder Tage an eine andere Person abzugeben. So bleibt Zeit für einen Arzttermin, für Erholung oder einfach zum Durchatmen.

Die Mutter sagt dazu: „Diese Entlastung ist kein Luxus.“ Für viele Familien ist sie keine Bequemlichkeit. Sie ist eine der wenigen Möglichkeiten, dauerhaft zu Hause zu pflegen.

Was heute gilt

Die Verhinderungspflege ist gesetzlich geregelt. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es dafür einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Er gilt für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammen. Seit 2026 können Leistungen der Verhinderungspflege nur noch für das laufende Kalenderjahr und das Jahr davor abgerechnet werden.

Was die geplante Pflegereform vorsieht

Die Bundesregierung plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (kurz PNOG) den größten Umbau des Leistungsrechts der Pflegeversicherung seit der Einführung der Pflegegrade. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat beraten noch.

Nach dem aktuellen Entwurf

  • fällt die Verhinderungspflege als eigene Leistung ab 2027 weg,
  • soll ein neues Entlastungsbudget unter anderem die Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen finanzieren, wenn die Pflege vorübergehend nicht selbst geleistet werden kann,
  • ist die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige nicht mehr enthalten,
  • soll eine Strukturkommission Pflege bis März 2027 Vorschläge für weitere Veränderungen erarbeiten.

Für Familien mit einem Pflegegrad sieht der Entwurf einen Bestandsschutz vor. Nach aktuellem Stand behält, wer seinen Pflegegrad noch 2026 erhält, ihn. Das heißt aber nicht, dass sich für alle Familien nichts ändert. Bis das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, gelten die heutigen Regeln. Ob und wie sich etwas ändert, zeigt sich im weiteren Verfahren.

Sven Friedrich sagt dazu: „Pflegende Eltern leisten Tag für Tag etwas, das unsere Gesellschaft ohne sie kaum auffangen könnte. Entlastung ist dafür keine Gnade, sondern eine Voraussetzung. Wir setzen uns dafür ein, dass Familien auch in Zukunft Pausen nehmen können, ohne um die Unterstützung ihres Kindes bangen zu müssen.“

Unser Dank und unser Blick nach vorn

Menschen mit geistiger Beeinträchtigung leben oft dort, wo sie sich zu Hause fühlen: bei ihrer Familie und bei Menschen, die sie kennen. Damit das gelingt, braucht es Entlastung für Familien und verlässliche Angebote. Das gilt auch dann, wenn Eltern einmal nicht mehr können.

Die Mutter stellt sich genau diese Frage: Was wird aus ihrem Sohn, wenn sie eines Tages nicht mehr kann?

Wir bleiben dran. Wir bringen die Erfahrungen der Familien in die politische Debatte ein. Und wir setzen uns gemeinsam mit unseren Orts- und Kreisvereinigungen für gute Unterstützung vor Ort ein.

Den anschaulichen Text der Mutter könnt ihr hier nachlesen und gerne weiter verwenden: https://www.lebenshilfe-rlp.de/sites/default/files/dateien/aktuelles/2026-09-brief_mutter.pdf

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